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Benzin
wie einfach absetzbar
Kraftstoffkosten absetzen – das gilt für Selbstständige
Als Selbstständige:r kannst du Kraftstoffkosten (Benzin, Diesel, Strom, etc.) steuerlich absetzen – allerdings nur anteilig entsprechend der betrieblichen Nutzung deines Fahrzeugs.
Hier findest du detaillierte Infos zum Thema und welche Regeln beim Absetzen von Benzin und Co. gelten:
1. Nur berufliche Nutzung zählt
Fährst du beispielsweise zu 70 % beruflich und zu 30 % privat, kannst du nur 70 % der Kraftstoffkosten als Betriebsausgaben absetzen. Wichtig:
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gelten nicht als betriebliche Fahrten, sondern als eigene Sonderregelung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und dürfen nur mit der Entfernungspauschale berücksichtigt werden.
2. Alle Kraftstoffe sind absetzbar – aber nur nach Nutzung
Egal ob du mit Benzin, Diesel, Strom oder Erdgas fährst: Die Kosten sind abzugsfähig, wenn die Nutzung betriebsbezogen ist. Ein Fahrtenbuch ist der sicherste Weg, den betrieblichen Anteil zu dokumentieren.
3. Fahrzeugkaufdatum & CO₂-Werte spielen keine Rolle
Im Gegensatz zu anderen Ländern (z. B. Belgien) gibt es in Deutschland keine gestaffelten Abzugsfähigkeiten abhängig von CO₂-Ausstoß oder Kaufdatum. Alle Betriebsausgaben – also auch Kraftstoffkosten – werden nach tatsächlicher beruflicher Nutzung und nicht nach Umweltparametern steuerlich angesetzt.
4. Umsatzsteuer: Nur anteilig abziehbar
Bei gemischt genutzten Fahrzeugen (z. B. 70 % beruflich, 30 % privat) darfst du auch nur den beruflichen Anteil der Vorsteuer aus den Tankrechnungen geltend machen.
Achtung: Bei reiner Privatnutzung ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Kriterium | Regelung |
---|---|
Berufliche Nutzung erforderlich | Nur betrieblicher Anteil ist abziehbar |
Art des Kraftstoffs | Keine Rolle (Benzin, Diesel, Strom etc. alle möglich) |
CO₂-Emissionen/Kaufdatum | Keine Relevanz für steuerliche Abzugsfähigkeit |
Vorsteuerabzug (Umsatzsteuer) | Nur anteilig je nach betrieblicher Nutzung |
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb | Nur mit Entfernungspauschale, nicht als Betriebsausgabe |