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Batterien

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
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Als Selbstständiger kannst du Batterien von der Steuer absetzen, wenn sie für deine berufliche Tätigkeit genutzt werden – zum Beispiel in Funkgeräten, Werkzeugen, Messgeräten oder anderen Arbeitsmitteln. Die Kosten zählen dann als Betriebsausgaben und reduzieren deinen zu versteuernden Gewinn. Wichtig ist, dass die Batterien überwiegend für den Betrieb verwendet werden und nicht privat. Bewahre Belege gut auf und dokumentiere den beruflichen Einsatz.


Neben Batterien kannst du auch Akkus und wiederaufladbare Energiespeicher als Betriebsausgaben absetzen – etwa für kabellose Werkzeuge, Kameras oder mobile Geräte, die du beruflich nutzt. Wichtig ist, dass der berufliche Zusammenhang klar erkennbar ist. So kannst du nicht nur einmalige Anschaffungskosten, sondern auch den Ersatz von Verbrauchsmaterialien steuerlich geltend machen und deine Ausgaben optimal nutzen.
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