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Alarmanlage

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
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Für Selbstständige kann eine Alarmanlage nicht nur ein gutes Gefühl von Sicherheit geben, sondern unter bestimmten Bedingungen sogar steuerlich interessant sein.

Wird sie in Räumen installiert, die du ausschließlich beruflich nutzt – zum Beispiel im Büro, der Werkstatt oder im Lager – kannst du die Kosten in der Regel als Betriebsausgabe absetzen.

Befindet sich die Anlage hingegen im privaten Wohnbereich, ist ein steuerlicher Abzug leider nicht möglich.

Bei gemischt genutzten Räumen, etwa wenn du ein Arbeitszimmer zuhause hast, kann ein anteiliger Abzug möglich sein – vorausgesetzt, die berufliche Nutzung ist klar erkennbar. Am besten also gut dokumentieren. So bist du auf der sicheren Seite – in jeder Hinsicht.


Wenn du überlegst, in eine Alarmanlage zu investieren, halte am besten gleich beim Kauf und Einbau fest, welcher Teil der Immobilie geschützt wird – und ob er beruflich oder privat genutzt wird. Eine einfache Skizze oder kurze Notiz hilft, den betrieblichen Anteil später gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar zu machen. Noch besser: Lass dir vom Anbieter eine getrennte Aufstellung der Kosten für beruflich und privat genutzte Bereiche geben. Das erleichtert die Abrechnung – und sorgt dafür, dass du kein Geld auf der Straße liegen lässt.
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