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Abschreibungen auf Anlagevermögen
Steuerprüfung Risiko
wie einfach absetzbarHäufigkeit4x pro Jahr
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Als Selbstständige:r kannst du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern, also dein Anlagevermögen, absetzen.
Zum Anlagevermögen gehören etwa Maschinen, Fahrzeuge oder Büromöbel die du für dein Unternehmen brauchst.
Die Kosten dafür kannst du über deren Nutzungsdauer verteilen und als Abschreibung steuerlich geltend machen. Dadurch minderst du dein zu versteuerndes Einkommen und zahlst weniger Steuern.
So geht's:
1. Was gehört zu deinem Anlagevermögen: Was hast du für dein Unternehmen gekauft, das länger als ein Jahr genutzt wird? Zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder Büromöbel.
2. Abschreibungsmethode wählen: Du hast die Wahl zwischen verschiedenen Methoden, wie der linearen Abschreibung und der degressiven Abschreibung. Die lineare Abschreibung verteilt die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer, während die degressive Methode höhere Abschreibungen in den ersten Jahren ermöglicht.
3. Nutzungsdauer und Restwert berücksichtigen: Bestimme die voraussichtliche Nutzungsdauer jedes Wirtschaftsguts und berücksichtige gegebenenfalls einen Restwert, den das Wirtschaftsgut am Ende seiner Nutzungsdauer noch haben wird.
4. Buchführung und Belege: Speichere alle relevanten Belege und Rechnungen zu den Wirtschaftsgütern und den Abschreibungen.
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