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Haartransplantation von der Steuer absetzen – was Selbstständige wissen sollten

Steuerprüfung Risiko

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Haarausfall betrifft viele Menschen und für Betroffene ist der Verlust oft mehr als ein ästhetisches Problem, er kann psychisch stark belasten. Deshalb entscheiden sich viele für eine Haartransplantation. Die Kosten dafür liegen in Deutschland ca. zwischen 4.000 und 14.000 Euro. Doch welche Kosten lassen sich als Selbstständiger steuerlich absetzen?

Grundprinzip: außergewöhnliche Belastungen

Ausgaben für medizinisch notwendige Behandlungen können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dazu gehören Kosten für Therapien, Medikamente, Hilfsmittel oder Operationen, die zur Heilung, Linderung oder Kompensation von Krankheitsfolgen dienen. Auch psychisch bedingte Behandlungen können unter Umständen anerkannt werden.

💡Wichtig: Reine Schönheits- oder ästhetische Eingriffe, die nur das Aussehen verbessern oder das allgemeine Wohlbefinden steigern, sind nicht absetzbar.

Wann eine Haartransplantation steuerlich relevant ist

Ob die Kosten für eine Haartransplantation absetzbar sind, hängt von der Ursache des Haarverlusts ab:

  1. Genetischer Haarausfall:
    • Gilt nicht als Krankheit.
    • Eingriffe zur Verdichtung von Geheimratsecken oder zur Korrektur hoher Haaransätze gelten als kosmetisch und sind nicht absetzbar.
  2. Krankheitsbedingter Haarausfall:
    • Nach Unfällen, Chemotherapie oder Erkrankungen.
    • Hier kann die Transplantation steuerlich geltend gemacht werden, sofern medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird.
  3. Psychische Leiden:
    • Depressionen, soziale Phobien oder Angststörungen infolge des Haarausfalls können ebenfalls die Absetzbarkeit rechtfertigen.
    • In solchen Fällen ist häufig ein Gutachten des psychologischen Dienstes der Krankenkassen erforderlich.

Anforderungen an den Nachweis

Das Finanzamt prüft streng: Ein einfaches Attest des Hausarztes reicht nicht. Notwendig ist ein fachärztliches Attest eines Amtsarztes oder des medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

Das Attest muss enthalten:

  • Krankheitsbild und Diagnose
  • Schweregrad der Erkrankung
  • Folgen der Krankheit für den Betroffenen
  • Art der Feststellung und methodische Begründung

Zudem muss das Attest vor der Durchführung der Haartransplantation ausgestellt werden. Eine Beteiligung der Krankenkasse oder eines Beihilfeträgers gilt ebenfalls als Hinweis auf medizinische Notwendigkeit.

Einzelfallprüfung durch das Finanzamt

Selbst mit allen Nachweisen prüft das Finanzamt:

  • Liegt die zumutbare Eigenbelastung vor, die bei außergewöhnlichen Belastungen steuerlich relevant wird?
  • Sind die Kosten wirklich medizinisch indiziert oder handelt es sich um kosmetische Maßnahmen?

Nur wenn die Prüfung positiv ausfällt, können Selbstständige die Kosten für eine Haartransplantation steuerlich geltend machen.

Praxis-Tipp für Selbstständige

  • Frühzeitig Attest besorgen: Vor dem Eingriff muss die medizinische Indikation nachgewiesen sein.
  • Gut dokumentieren: Alle Rechnungen, Arztberichte und Gutachten sammeln.
  • Einzelfall beachten: Die Entscheidung liegt im Ermessen des Finanzamts – jeder Fall wird individuell bewertet.

💡Eine Haartransplantation kann nur steuerlich relevant sein, wenn sie medizinisch notwendig ist. Reiner kosmetischer Haarausfall bietet keinen Steuervorteil, die Hürden sind hoch, aber bei entsprechenden Vorerkrankungen oder psychischen Folgen sind die Chancen auf eine Absetzung vorhanden.
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