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Bettwäsche von der Steuer absetzen – geht das für Selbstständige?
wie einfach absetzbar
Kannst du als Selbstständige:r die Kosten für die Pflege von Bettwäsche steuerlich geltend machen? Tatsächlich ja, wenn die Wäschepflege unter die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Dies sind Tätigkeiten, die im oder in direkter Verbindung mit dem privaten Haushalt ausgeführt werden. Ziel solcher Dienstleistungen ist es, die alltägliche Haushaltsführung zu erleichtern, z. B. durch die Beauftragung von Dritten für bestimmte Arbeiten.
Typische Beispiele haushaltsnaher Dienstleistungen sind:
- Reinigung der Wohnung oder des Hauses (Putzen, Staubsaugen etc.)
- Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Zusammenlegen von Kleidung oder Bettwäsche)
Wichtig: Absetzbar sind dabei in der Regel die Arbeitskosten, Fahrtkosten und der Umgang mit Maschinen, die für die Dienstleistung genutzt werden.
Wenn du also jemanden beauftragst, deine Bettwäsche professionell zu waschen oder zu bügeln, kannst du diese Kosten unter Umständen steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl für privat genutzte als auch für teilweise beruflich genutzte Haushalte, wobei die genaue Absetzbarkeit vom individuellen Steuersachverhalt abhängt.