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Beerdigungskosten von der Steuer absetzen – auch für Selbstständige möglich
wie einfach absetzbar
Können Kosten für Beerdigungen steuerlich geltend gemacht werden? Ja, Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung abgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann sind Beerdigungskosten absetzbar?
1. Rechtliche Verpflichtung:
Erben sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Ist der Nachlass ausreichend, können die Kosten nicht zusätzlich abgesetzt werden. Beispiel: Hinterlässt ein Verstorbener 15.000 €, die Beerdigung kostet 9.000 € – die Kosten werden durch den Nachlass gedeckt, eine steuerliche Absetzung ist hier nicht möglich.
2. Sittliche Verpflichtung:
Wenn keine rechtliche Pflicht besteht, aber die Hinterbliebenen aus sittlichen Gründen zahlen (z. B. weil die Gesellschaft oder Familie dies erwartet), können die Kosten dennoch abgesetzt werden, vorausgesetzt, das Erbe reicht nicht aus. Die Entscheidung liegt beim Finanzamt und wird individuell geprüft.
Welche Kosten zählen?
Beerdigungskosten umfassen verschiedene Posten:
- Kosten durch Tod: Bestattungsinstitut, Arztkosten, Totenschein, Überführung, Sarg/Urne, Todesanzeige, Totenwäsche
- Trauerfeier: Blumenschmuck, Gebühren für Trauerhalle/Kirche, Pfarrer/Küster, Musik, Sargträger
- Grabstätte: Grabkosten, Grabstein, Erstbepflanzung
- Sonstiges: Zinsen für Finanzierung der Beerdigung, Rückstände des Verstorbenen
Nicht absetzbar:
- Laufende Grabpflege (jährliche Pflege, Blumen, Bepflanzung)
- Einzahlungen auf ein Grabpflegekonto zu Lebzeiten
Steuerliche Behandlung
- Beerdigungskosten werden in der Steuererklärung unter „außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen.
- Absetzbar ist nur der Betrag, der nach Abzug des Erbes verbleibt.
- Die Kosten müssen die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, die individuell berechnet wird (abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl).
- Finanzämter erkennen üblicherweise Kosten bis 7.500 € als angemessen an; höhere Kosten können bei Nachweis besonderer Umstände berücksichtigt werden.